Einschreibung als FirmeninhaberIn
Einschreibung für FirmeninhaberInnen und deren Familie
Auch als FirmeninhaberIn kannst Du Dich und Deine Familie in den SANI-FONDS einschreiben.
Steuerlich zu Lasten lebende EhepartnerInnen und Kinder im Alter von 0 bis 12 Monaten können ohne zusätzliche Kosten mit eingeschrieben werden, es muss aber ein Antrag gestellt werden.
Für folgende Familienmitglieder kannst Du ebenfalls die Einschreibung in den SANI-FONDS beantragen:
- Steuerlich nicht zu Lasten lebende EhepartnerInnen oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen
- Minderjährige Kinder über 12 Monate, steuerlich zu Lasten oder auch nicht
- Volljährige steuerlich zu Lasten lebende Kinder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
- Volljährige steuerlich zu Lasten lebende Kinder mit einer dauerhaften Invalidität, die nicht unter zwei Drittel sein darf (ohne Altersbegrenzung)
Für die Einschreibung sind folgende Schritte vorzunehmen:
1. Das Einschreibungsformular ausfüllen Formular: Einschreibung Betriebsinhaber
2. Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679
3. Unterschrift anbringen
Die ausgefüllten Unterlagen an info@ schicken. sani-fonds.it
HINWEIS: Falls das Unternehmen nicht schon im SANI-FONDS eingeschrieben ist, ist auch der Beitritt des Unternemens beim SANI-FONDS nötig. Für den Beitritt sind folgende Schritte vorzunehmen:
1. Das Beitrittsformular ausfüllen Formular: Beitritt Unternehmen ohne Mitarbeiter
2. Handelskammerauszug beilegen
Die Unterlagen zusammen mit dem Einschreibeformular für den Betriebsinhaber an info@ schicken. sani-fonds.it
Der Beitrag für FirmeninhaberInnen beträgt Euro 125,04 pro Jahr, der zusätzliche Beitrag für die gesamte Familie beträgt Euro 375,00 pro Jahr.
Die Höhe der fälligen Beiträge wird vom Fonds nach Prüfung des Beitrittsgesuches mitgeteilt.
Die Bezahlung muss mittels einer einzigen Banküberweisung innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntgabe der fälligen Beiträge erfolgen. Anderenfalls behält sich SANI-FONDS vor, die Einschreibung zu annullieren.
Die Einschreibung ist einen Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds und nach erfolgter Beitragzahlung wirksam.
Der Einschreibung erneuert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern diese nicht 60 Tage vor Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form gekündigt wird.