Einschreibung als ArbeitnehmerIn

Wirksamkeit der Einschreibung der ArbeitnehmerInnen

Die Arbeitnehmer der Handwerksunternehmen werden bei SANI-FONDS vom Lohnberater des Arbeitgebers auf Grundlage der Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages eingeschrieben. Der geschuldete Betrag in Höhe von monatlich Euro 10,42 wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eingezahlt.

Freiwillige Fortführung der Einschreibung

Die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Kündigung, Entlassung, Überstellung in die Mobilität oder Pensionierung endet, können sich für eine freiwillige Fortführung der Einschreibung beim SANI-FONDS entscheiden. Von der freiwilligen Fortführung ausgeschlossen ist die Einschreibung der Familie; diese ist nur für den zu Lasten lebenden Ehepartner und die Kinder zwischen 0 und 12 Monaten möglich und ist kostenlos.

Bedingungen

Wenn Du Dein Arbeitsverhältnis wegen Pensionierung beendest, musst Du seit mindestens 12 Monate lang eingeschrieben gewesen sein.

Wenn Dein Arbeitsverhältnis wegen Kündigung, Entlassung oder Mobilität beendet wird, musst Du mindestens 6 Monate eingeschrieben gewesen sein, d.h. mindestens 6 Monate im Betrieb eingestellt gewesen sein.

Die Altersgrenze für die freiwillige Fortführung der Einschreibung beträgt 80 Jahre.

Der Antrag um freiwillige Fortführung muss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Einschreibung eingereicht werden.

Wie erfolgt die Einschreibung der freiwilligen Fortführung?

Für die Einschreibung sind folgende Schritte vorzunehmen:

1. Das Einschreibungsformular ausfüllen Formular: Freiwillige Fortführung der Einschreibung

2. Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die Datenschutzinformation gemäß DSGVO 2016/679

3. Unterschrift anbringen

Die ausgefüllten Unterlagen an info@remove-this.sani-fonds.it schicken.

Beiträge bei der freiwilligen Fortführung

Der Beitrag, der für die freiwillige Fortführung ab 01.01.2024 vorgesehen ist, beträgt Euro 200,00 pro Jahr.

Die Höhe des fälligen Beitrages wird vom Fonds nach Prüfung des Einschreibegesuches mitgeteilt.

Die Bezahlung muss mittels einer einzigen Banküberweisung innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung des fälligen Beitrages erfolgen. Anderenfalls behält sich SANI-FONDS vor, die Einschreibung zu annullieren.

Wirksamkeit der Einschreibung

Die Einschreibung wird einen Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds und nach erfolgter Beitragszahlung wirksam.

Die Einschreibung erneuert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern diese nicht 60 Tage vor Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form gekündigt wird.