Einschreibung als FirmeninhaberIn

Versicherungsschutz für FirmeninhaberInnen und deren Familie

Auch als FirmeninhaberIn kannst Du Dich und Deine Familie in den SANI-FONDS einschreiben. 

Steuerlich zu Lasten lebende EhepartnerInnen und Kinder im Alter von 0 bis 12 Monaten können ohne zusätzliche Kosten mit eingeschrieben werden, es muss aber ein Antrag gestellt werden.

Für folgende Familienmitglieder kannst Du ebenfalls die Einschreibung in den SANI-FONDS beantragen:
  • Steuerlich nicht zu Lasten lebende EhepartnerInnen oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen
  • Minderjährige Kinder über 12 Monate
  • Volljährige Kinder, die zu Lasten sind oder auch nicht, bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
  • Volljährige zu Lasten lebende Kinder mit einer dauerhaften Invalidität, die nicht unter zwei Drittel sein darf (ohne Altersbegrenzung)
Wie erfolgt die Einschreibung?

Für die Einschreibung sind folgende Schritte vorzunehmen:

1. Das Einschreibungsformular ausfüllen
Formular: Einschreibung des Inhabers und deren Familienmitglieder

2. Datenschutzerklärung ausfüllen. 
Die Erklärung muss von allen volljährigen Eingeschriebenen abgegeben werden (InhaberIn, nicht zu Lasten lebende EhepartnerIn bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person, Kinder). Für die Minderjährigen unterzeichnet der/die Erziehungsberechtige.
Formular: Zustimmung für die Bearbeitung der Daten

Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die
Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679

3. Die ausgefüllten Unterlagen an info@remove-this.sani-fonds.it schicken.

HINWEIS: Falls das Unternehmen nicht schon im SANI-FONDS eingeschrieben ist, ist auch der Handelskammerauszug beizulegen.

Beiträge

Der Beitrag für FirmeninhaberInnen beträgt Euro 125,04 pro Jahr, der zusätzliche Beitrag für die gesamte Familie beträgt Euro 204,00 pro Jahr.

Die Höhe der fälligen Beiträge wird vom Fonds nach Prüfung des Beitrittsgesuches mitgeteilt.

Die Bezahlung muss mittels einer einzigen Banküberweisung innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntgabe der fälligen Beiträge erfolgen. Anderenfalls behält sich SANI-FONDS vor, die Einschreibung zu annullieren.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt ein Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds (aufgrund der zivilrechtlichen Bestimmungen werden rückwirkende Einschreibungen in den Fond nicht angenommen).

Der Vertrag erneuert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 60 Tage vor der Vertragsende (31.07. eines jeden Jahres) in schriftlicher Form gekündigt wird.