Familienmitglieder

Versicherungsschutz für Deine Familie

Als ArbeitnehmerIn kannst Du auch Deine Familienmitglieder bei SANI-FONDS mitversichern. 

Zu Lasten lebende/r Ehepartner/in und Kleinkinder bis zu 12 Monaten

Du kannst Deine/n steuerlich zu Lasten lebenden Ehepartner/in und Deine Kleinkinder bis zum Alter von 12 Monaten ohne zusätzliche Kosten in den SANI-FONDS einschreiben. Die Einschreibung muss aber beantragt werden.

Wie erfolgt die Einschreibung?

Für die Einschreibung sind folgende Schritte vorzunehmen:

1. Das Einschreibungsformular ausfüllen 
Formular: Antrag auf Einschreibung zu Lasten lebender Ehepartner

2. Datenschutzerklärung ausfüllen. 
Die Erklärung muss von allen Eingeschriebenen abgegeben werden (Angestellte und zu Lasten lebende EhepartnerInnen). 
Formular: Zustimmung für die Bearbeitung der Daten

Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die
Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679

3. Die ausgefüllten Unterlagen an info@remove-this.sani-fonds.it schicken.

Beiträge & Voraussetzungen

Wenn Du bereits im SANI-FONDS versichert bist, fallen für Deine/n zu Lasten lebende/n Ehepartner/in keine weiteren Beiträge an.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz für zu Lasten lebende EhepartnerInnen?

Der Versicherungsschutz  beginnt einen Monat nach dem Antrag zur  Einschreibung in den Fonds (aufgrund der zivilrechtlichen Bestimmungen werden rückwirkende Einschreibungen in den Fond nicht angenommen).

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der/die Ehepartner/in steuerlich nicht mehr zu Lasten ist.

Weitere Familienmitglieder

ACHTUNG! VOM 1.11.2023 BIS ZUM 31.12.2023 ist die freiwillige Einschreibung der Familie in den Sani-Fonds ausgesetzt, weil es im nächsten Jahr einen neuen Leistungskatalog und neue Einschreibebedingungen geben wird. Die Einschreibung wird ab 1.1.2024 wieder möglich sein.

Für folgende Familienmitglieder kannst Du ebenfalls den Versicherungsschutz von SANI-FONDS beantragen:

  • Steuerlich nicht zu Lasten lebende EhepartnerInnen oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen
  • Minderjährige Kinder über 12 Monate, steuerlich zu Lasten oder auch nicht
  • Volljährige steuerlich zu Lasten lebende Kinder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 
  • Volljährige steuerlich zu Lasten lebende Kinder mit einer dauerhaften Invalidität, die nicht unter zwei Drittel sein darf (ohne Altersbegrenzung)

Die Abdeckung der zu Lasten lebenden EhepartnerInnen und Kleinkinder zwischen 0 und 12 Monaten ist bereits - ohne zusätzliche Kosten - im Versicherungsschutz des Mitarbeiters enthalten, muss aber beantragt werden.

Wie erfolgt die Einschreibung?

ACHTUNG! VOM 1.11.2023 BIS ZUM 31.12.2023 ist die freiwillige Einschreibung der Familie in den Sani-Fonds ausgesetzt, weil es im nächsten Jahr einen neuen Leistungskatalog und neue Einschreibebedingungen geben wird. Die freiwillige Einschreibung wird ab 1.1.2024 wieder möglich sein.

Für die Einschreibung Deiner Familienmitglieder sind folgende Schritte vorzunehmen:

1. Das Einschreibungsformular ausfüllen 

2. Datenschutzerklärung ausfüllen. 

Die Erklärung muss von allen volljährigen Eingeschriebenen abgegeben werden (Inhaber, nicht zu Lasten lebende EhepartnerInnen bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, Kinder). Für die Minderjährigen unterzeichnet der/die Erziehungsberechtige. 

Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die

Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679

3. Die ausgefüllten Unterlagen an info@remove-this.sani-fonds.it schicken.

Die neuen Formulare für 2024 werden innerhalb 1.1.2024 abrufbar sein.

Beiträge & Voraussetzungen

Der bis 31.12.2023 vorgesehene Beitrag für die Familienmitglieder, beträgt Euro 17,00 pro Monat (für die gesamte Familie), wird vom Gehalt abgezogen und vom Betrieb in den Fonds eingezahlt (im Lohnstreifen ersichtlich).

Voraussetzungen

Der/Die Arbeitnehmer/in muss im SANI-FONDS eingeschrieben sein.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz für Familienmitglieder?

Der Versicherungsschutz  beginnt einen Monat nach dem Antrag zur  Einschreibung in den Fonds (aufgrund der zivilrechtlichen Bestimmungen werden rückwirkende Einschreibungen in den Fond nicht angenommen).

Der Vertrag erneut sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 60 Tage vor Vertragsende (31.07. eines jeden Jahres) in schriftlicher Form gekündigt wird.

Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, endet der Versicherungsschutz der Familienmitglieder im Monat der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses.

Achtung 2023! Zuletzt wurde der Vertrag vom 1.8.2023 bis zum 31.12.2023 um 5 Monate erneuert.