
Einschreibung als ArbeitnehmerIn
Versicherungsschutz für ArbeitnehmerInnen im SANI-FONDS
Die Angestellten der Handwerksbetriebe werden bei SANI-FONDS vom Lohnberater des Arbeitgebers auf Grundlage der Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages eingeschrieben. Der geschuldete Betrag in Höhe von monatlich Euro 10,42 wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eingezahlt.
ArbeitnehmerInnen, die bis zum 31.07.2019 zum ersten Mal bei SANI-FONDS eingeschrieben sind
ArbeitnehmerInnen bis zum 31.07.2019 sind ab dem siebten Monat ihrer Einschreibung im Fonds versichert, wenn sie zum ersten Mal bei SANI-FONDS eingeschrieben sind.
Die vom Betrieb eingezahlten ersten 6 Monate werden nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinzugefügt: sollte beispielsweise ein/e Angestellte/r zum 31.07.2021 das Arbeitsverhältnis beenden, so ist sie/er bis 31.01.2022 versichert.
ArbeitnehmerInnen, die ab dem 01.08.2019 zum ersten Mal bei SANI-FONDS eingeschrieben sind
Wenn AbeitnehmerInnen zum ersten Mal ab dem 01.08.2019 bei SANI-FONDS eingeschrieben sind, sind diese ab dem ersten Monat der Einschreibung in den Fonds versichert. Der Versicherungsschutz endet in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis mit dem Handwerksbetrieb endet. In der Polizze der/des Angestellten ist der Versicherungsschutz für den zu Lasten lebenden Ehepartners und für die Kinder zwischen 0 und 12 Monaten kostenlos inbegriffen.

Freiwillige Fortführung des Versicherungsschutzes
Die Angestellten, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Kündigung, Entlassung, Überstellung in die Mobilität oder Pensionierung endet, können sich für eine freiwillige Fortführung des Versicherungsschutzes beim SANI-FONDS entscheiden. Von der freiwilligen Fortführung ausgeschlossen ist die Versicherung der Familie.
Wenn Du Dein Arbeitsverhältnis wegen Pensionierung beendest, musst Du seit mindestens 12 Monate lang versichert gewesen sein.
Wenn Dein Arbeitsverhältnis wegen Kündigung, Entlassung oder Mobilität beendet wird, musst Du mindestens 6 Monate versichert gewesen sein.
Die Altersgrenze für die freiwillige Fortführung der Mitgliedschaft beträgt 80 Jahre.
Der Antrag um freiwillige Fortführung muss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Versicherungsschutzes eingereicht werden.
Für die Einschreibung sind folgende Schritte vorzunehmen:
1. Das Einschreibungsformular ausfüllen
Formular: Antrag auf freiwillige Fortführung des Versicherungsschutzes
2. Datenschutzerklärung ausfüllen.
Die Erklärung muss von allen volljährigen Eingeschriebenen abgegeben werden. Für die Minderjährigen unterzeichnet der/die Erziehungsberechtige.
Formular: Zustimmung für die Bearbeitung der Daten
Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die
Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679
3. Die ausgefüllten Unterlagen an info@ schicken. sani-fonds.it
Der Beitrag beträgt Euro 125,00 pro Jahr.
Die Höhe des fälligen Beitrages wird vom Fonds nach Prüfung des Einschreibegesuches mitgeteilt.
Die Bezahlung muss mittels einer einzigen Banküberweisung innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung des fälligen Beitrages erfolgen. Anderenfalls behält sich SANI-FONDS vor, die Einschreibung zu annullieren.
Der Versicherungsschutz beginnt ein Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds (aufgrund der zivilrechtlichen Bestimmungen werden rückwirkende Einschreibungen in den Fonds nicht angenommen).
Der Vertrag erneuert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 60 Tage vor Vertragsende (31.07. eines jeden Jahres) in schriftlicher Form gekündigt wird.