Einschreibung als ArbeitnehmerIn

Versicherungsschutz für ArbeitnehmerInnen im SANI-FONDS

Die Angestellten der Handwerksbetriebe werden bei SANI-FONDS vom Lohnberater des Arbeitgebers auf Grundlage der Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages eingeschrieben. Der geschuldete Betrag in Höhe von monatlich Euro 10,42 wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eingezahlt.

ArbeitnehmerInnen, die bis zum 31.07.2019 zum ersten Mal bei SANI-FONDS eingeschrieben sind

ArbeitnehmerInnen bis zum 31.07.2019 sind ab dem siebten Monat ihrer Einschreibung im Fonds versichert, wenn sie zum ersten Mal bei SANI-FONDS eingeschrieben sind.
Die vom Betrieb eingezahlten ersten 6 Monate werden nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinzugefügt: sollte beispielsweise ein/e Angestellte/r zum 31.07.2021 das Arbeitsverhältnis beenden, so ist sie/er bis 31.01.2022 versichert.

ArbeitnehmerInnen, die ab dem 01.08.2019 zum ersten Mal bei SANI-FONDS eingeschrieben sind

Wenn AbeitnehmerInnen zum ersten Mal ab dem 01.08.2019 bei SANI-FONDS eingeschrieben sind, sind diese ab dem ersten Monat der Einschreibung in den Fonds versichert. Der Versicherungsschutz endet in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis mit dem Handwerksbetrieb endet. In der Polizze der/des Angestellten ist der Versicherungsschutz für den zu Lasten lebenden Ehepartners und für die Kinder zwischen 0 und 12 Monaten kostenlos inbegriffen.

Freiwillige Fortführung des Versicherungsschutzes

Die Angestellten, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Kündigung, Entlassung, Überstellung in die Mobilität oder Pensionierung endet, können sich für eine freiwillige Fortführung des Versicherungsschutzes beim SANI-FONDS entscheiden. Von der freiwilligen Fortführung ausgeschlossen ist die Versicherung der Familie.

ACHTUNG! VOM 1.11.2023 BIS ZUM 31.12.2023 ist die freiwillige Fortführung der Einschreibung in den Sani-Fonds ausgesetzt, weil es im nächsten Jahr einen neuen Leistungskatalog und neue Einschreibebedingungen geben wird. Die freiwillige Fortführung wird ab 1.1.2024 wieder möglich sein.

Bedingungen

Wenn Du Dein Arbeitsverhältnis wegen Pensionierung beendest, musst Du seit mindestens 12 Monate lang versichert gewesen sein.

Wenn Dein Arbeitsverhältnis wegen Kündigung, Entlassung oder Mobilität beendet wird, musst Du mindestens 6 Monate versichert gewesen sein.

Die Altersgrenze für die freiwillige Fortführung der Mitgliedschaft beträgt 80 Jahre.

Der Antrag um freiwillige Fortführung muss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Versicherungsschutzes eingereicht werden.

Wie erfolgt die Einschreibung der freiwilligen Fortführung?

ACHTUNG! VOM 1.11.2023 BIS ZUM 31.12.2023 ist die freiwillige Fortführung der Einschreibung in den Sani-Fonds ausgesetzt, weil es im nächsten Jahr einen neuen Leistungskatalog und neue Einschreibebedingungen geben wird. Sie wird ab 1.1.2024 wieder möglich sein.


Für die Einschreibung sind folgende Schritte vorzunehmen:

1. Das Einschreibungsformular ausfüllen 

2. Datenschutzerklärung ausfüllen. 
Die Erklärung muss von allen volljährigen Eingeschriebenen abgegeben werden. Für die Minderjährigen unterzeichnet der/die Erziehungsberechtige.

Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die
Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679

3. Die ausgefüllten Unterlagen an info@remove-this.sani-fonds.it schicken.


Die neuen Formulare für 2024 werden innerhalb 1.1.2024 abrufbar sein.

Beiträge bei der freiwilligen Fortführung

Der Beitrag, der für die freiwillige Fortführung bis 31.12.2023 vorgesehen ist, beträgt Euro 125,00 pro Jahr.

Die Höhe des fälligen Beitrages wird vom Fonds nach Prüfung des Einschreibegesuches mitgeteilt.

Die Bezahlung muss mittels einer einzigen Banküberweisung innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung des fälligen Beitrages erfolgen. Anderenfalls behält sich SANI-FONDS vor, die Einschreibung zu annullieren.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt ein Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds (aufgrund der zivilrechtlichen Bestimmungen werden rückwirkende Einschreibungen in den Fonds nicht angenommen).

Der Vertrag erneuert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 60 Tage vor Vertragsende (31.07. eines jeden Jahres) in schriftlicher Form gekündigt wird.

Achtung 2023! Zuletzt wurde der Versicherungsschutz vom 1.8.23 bis zum 31.12.2023 um 5 Monate verlängert.