Warum SÜDTIROLER SANITÄTSFONDS?

Deine Vorteile beim Südtiroler Sanitätsfonds - Sektor Bau

Der SÜDTIROLER SANITÄTSFONDS - SEKTOR BAU erstattet anfallende Behandlungskosten, weltweit: 

  • im öffentlichen Bereich (Ticket)
  • im privaten Bereich (Rechnungen)

Das Bezugsjahr der Einschreibung beginnt jeweils mit 01.01. und endet am 31.12.- mit Ausnahme von 2024, wo es frühestens am 1. Mai beginnt.

1. Gehe zu ÄrztInnen und SpezialistInnen Deiner Wahl

Der SÜDTIROLER SANITÄTSFONDS erstattet ärztliche Visiten auf der ganzen Welt, sofern diese in der Leistungsordnung vorgesehen sind. Die Wahl des Arztes steht Dir vollkommen frei.

2. Öffentliche oder private Einrichtungen

Bei Beanspruchung von Leistungen in privaten oder öffentlichen Strukturen übernimmst zunächst Du die Kosten und kannst im Anschluss beim SÜDTIROLER SANITÄTSFONDS die Rückvergütung der erstattungsfähigen Behandlungskosten beantragen, gemäß den vom Leistungskatalog vorgesehenen Bestimmungen.

3. Bekomme dein Geld zurückerstattet – schnell und unkompliziert

Du kannst die Rückerstattung über den Online Dienst mySANI-BAU beantragen - es ist ganz einfach!

Je nach Leistung werden unterschiedliche Dokumente benötigt.
Eine Übersicht aller Leistungen und der benötigten Dokumente findest du hier auf unserer Website.

Hier geht es zur Leistungsordnung Sektor Bau - 2024

4. Wer kann beim SÜDTIROLER SANITÄTSFONDS - SEKTOR BAU beitreten?

Aufgrund spezifischer Abkommen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Baugewerbes aus dem Jahr 2023 können die ArbeitnehmerInnen der Unternehmen, welche in der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben sind, dem SÜDTIROLER SANITÄTSFONDS beitreten.  

Die ArbeitnehmerInnen können ihre steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen ebenfalls in den Fonds einschreiben.

Beitritt ArbeitnehmerIN

Einschreibung Familienmitglieder der ArbeitnehmerINNEN