Beitritt als ArbeitnehmerIn

Wirksamkeit der Beitritts der ArbeitnehmerInnen

Die ArbeitnehmerInnen der Unternehmen, die in der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben sind, können aufgrund der in Art. 5.1 der Satzung erwähnten Abkommen beim SÜDTIROLER SANITÄTSFONDS auf freiwilliger Basis beitreten. Die Beitragszahlung wird von den geltenden gesamtstaatlichen Kollektivverträgen für das Bauwesen und von den entsprechenden Landesergänzungsverträgen und Landesabkommen festgelegt und von den Unternehmen zu Gunsten der Arbeitnehmer über die Bauarbeiterkasse in den Fonds eingezahlt.

Wie erfolgt der Beitritt in den Fonds?

Für den Beitritt in den Fonds sind folgende Schritte vorzunehmen:

1. Das Einschreibungsformular ausfüllen Formular: Betritt der Arbeitnehmer/IN

2. Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die Datenschutzinformation gemäß DSGVO 2016/679

3. Unterschrift anbringen

Die ausgefüllten Unterlagen an  sani@remove-this.bauarbeiterkasse.bz.it schicken.

Wirksamkeit der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird einen Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds und nach erfolgter Beitragszahlung wirksam.

Die Mitgliedschaft wird am Ende des Kalenderjahres stillschweigend erneuert.

Der Arbeitnehmer kann seinen Austritt aus dem Fonds schriftlich mitteilen und zwar mindestens 60 (sechzig) Tage vor dem 31. Dezember.

Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, wird die Mitgliedschaft im Fonds automatisch beendet.