Was ist SANI-FONDS?

Wir sind für die Südtiroler HandwerkerInnen da

SANI-FONDS ist der Zusatzgesundheitsfonds für den Handwerkssektor der Provinz Bozen. Die Handwerksunternehmen sind aufgrund der Bestimmungen des Arbeits-Kollektivvertrages in den Fonds eingeschrieben.

Mit Abkommen vom 23.04.2013 gegründet, unterzeichnet von den

Arbeitgeberverbänden

  • lvh.apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister
  • CNA/SHV Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmen

und den Gewerkschaftsorganisationen

  • ASGB Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund
  • AGB-CGIL Allgemeiner Gewerkschaftsbund Südtirols
  • SGBCISL Südtiroler Gewerkschaftsbund
  • UIL-SGK Südtiroler Gewerkschaftskammer

 

Welches Ziel verfolgt SANI-FONDS?

Ziel und Zweck von SANI-Fonds sind ausschließlich die Auszahlung von Gesundheitsausgaben zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen, als Ergänzungs- und/oder Zusatzleistungen zu den bereits bestehenden Gesundheitsleistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes.

In der Rechtssprache:
Die ausbezahlten Leistungen des Fonds sind all jene, welche in die Liste der Zusatzleistungen fallen, die von Art. 2 Absatz 2 Buchstabe d) des Ministerialdekrets 43134 vom 27. Oktober 2009 vorgesehen sind und die „Integrativen Gesundheitsfonds des nationalen Gesundheitssystems“ betreffen.

Auch diese Einrichtungen sind für das Südtiroler Handwerk da

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (BKH)

Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk-BKH, wurde von den Handwerkervereinigungen und Gewerkschaftsbünden gegründet und wird von diesen verwaltet, um das Handwerk zu fördern und die ArbeitnehmerInnen der Handwerksunternehmen zu unterstützen, z.B. bei der Weiterbildung und Wohlfahrtszusatzleistungen.

zu www.eba-bz.it

Bilaterale Körperschaft für Sicherheit im Handwerk (BKSH)

Die BKSH ist die gebietszuständige Vertretung der Nationalen Paritätischen Körperschaft im Handwerk (OPNA-Organismo partitetico nazionale Artigianato), die vom Einheitstext für Arbeitssicherheit (GvD/D.Lgs. 81/2008) vorgesehen ist. Hauptaufgabe der BKSH ist die Sensibilisierung und Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung der Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz  (Interkonföderales Abkommen der Sozialpartner vom 13.09. 2011, sowie die Verwaltung der Beiträge für die territorialen Sicherheitssprecher.

zu www.ebsa-bksh.it